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Wenn mehr Leistung wirtschaftlich nicht mehr trägt – was bedeutet das für Praxen und MVZ?
Die aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen zwingen Arztpraxen und MVZ zunehmend dazu, ihr Leistungsportfolio, ihre Kapazitäten und ihre wirtschaftliche Planung neu zu bewerten. Denn betriebswirtschaftlich gilt: Eine Praxis trägt erhebliche Fixkosten, unabhängig davon, ob 800 oder 1.000 Patientinnen und Patienten versorgt werden. Mit steigender Leistungsmenge verteilen sich diese Fixkosten auf mehr Fälle. Die Fixkostendegression ist damit ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Stabilität. Doch dieses Prinzip funktioniert nur, solange zusätzliche Leistung auch zu einem ausreichenden zusätzlichen Erlös führt. Und genau hier könnten die kommenden Veränderungen zum Problem werden. Besonders kritisch ist, dass die im Zuge des TSVG vorgenommenen Bereinigungen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) offenbar nicht vollständig rückgängig gemacht werden sollen. Insbesondere die Bereinigungsbeträge für die offene Sprechstunde sollen nicht in vollem Umfang in die MGV zurück
19. Juli 2026
GKV-Spargesetz im Bundestag – Was die Reform für Praxen und MVZ bedeutet
Die Diskussion um das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz markiert einen weiteren Wendepunkt für die ambulante Versorgung in Deutschland. Während die Bundesregierung die Maßnahmen mit der Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen begründet, warnen Länder, Ärzteschaft und Krankenhäuser vor erheblichen Folgen für die Versorgungssicherheit. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sollen Einsparungen in Milliardenhöhe erzielt werden, um die steigenden Defizite der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen. Besonders kritisch wird dabei bewertet, dass die vorgesehenen Einsparungen erneut Leistungserbringer im Gesundheitswesen treffen könnten. Vertreter der Ärzteschaft und der Länder weisen darauf hin, dass zusätzliche Belastungen für Arztpraxen und Kliniken mittel- bis langfristig Auswirkungen auf Terminverfügbarkeit, Investitionen und die Sicherstellung der Versorgung haben können. Gerade Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und niedergelassene Praxen stehen bereits heute
13. Juni 2026
Verpflichtende Zweitmeinungen: Krankenhaus-MVZ vor einem strategischen Wandel
Die Bundesregierung plant, bei ausgewählten Operationen eine verpflichtende Zweitmeinung einzuführen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll festlegen, für welche Eingriffe dies künftig Voraussetzung für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen wird. Als erste Bereiche werden insbesondere Eingriffe an Knie, Hüfte, Wirbelsäule und Schulter diskutiert. Bereits heute existiert für 13 Eingriffe ein geregeltes Zweitmeinungsverfahren, etwa vor dem Einsatz künstlicher Gelenke, der Implantation eines Herzschrittmachers oder einer Hysterektomie. Ziel ist es, medizinisch nicht zwingend notwendige Operationen zu vermeiden und Patienten eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu geben. Befürworter erwarten eine höhere Versorgungsqualität und Einsparpotenziale. Kritiker – darunter die Bundesärztekammer – warnen hingegen vor erheblichem bürokratischem Aufwand und fehlender Evidenz für einen nachhaltigen Nutzen. Die eigentliche strategische Frage geht jedoch weit über die Zweitmeinung hina
13. Juni 2026
Praxisübernahmen und MVZ-Entwicklung werden durch fehlende Planungssicherheit zunehmend erschwert
GKV-Reform: Wer heute eine Arztpraxis übernimmt, ein MVZ weiterentwickelt oder eine Niederlassung plant, kann die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nur eingeschränkt verlässlich kalkulieren. Das eigentliche Problem der aktuellen GKV-Reformdebatte ist aus meiner Sicht nicht allein die mögliche Rücknahme einzelner Vergütungsregelungen. Die größte Herausforderung liegt derzeit in der daraus resultierenden Planungsunsicherheit. Jede Praxisübernahme, jede Neuniederlassung und jede strategische Investitionsentscheidung basiert auf einer fundierten Potenzialanalyse. Diese setzt voraus, dass zukünftige Honorare und Erlöse zumindest in einem angemessenen Rahmen prognostizierbar sind. Genau diese Grundlage wird durch die gegenwärtige Diskussion erschwert. Die öffentliche Debatte konzentriert sich häufig auf die mögliche Rücknahme der durch das TSVG eingeführten extrabudgetären Vergütung bestimmter Leistungen. Darüber hinaus bleiben jedoch zahlreiche Fragen offen: Wie wird künftig die Finanzieru
4. Juni 2026
MVZ und Krankenhaus im Wandel: Schlüssel zur hybriden Krankenhausversorgung
Die Ambulantisierung ist kein Trend mehr – sie ist Realität. Sie verändert die Logik der Krankenhausversorgung grundlegend. Stationäre Leistungen wandern systematisch in den ambulanten Bereich. Getrieben durch medizinischen Fortschritt, Regulierung und massiven Kostendruck entsteht ein neues Zielbild: das integrierte Versorgungssystem. Die entscheidende Frage ist nicht mehr, ob sich Krankenhäuser verändern – sondern wie schnell und wie konsequent. Im Zentrum dieser Transformation steht das MVZ. Was früher als Zuweiserstruktur gedacht war, wird heute zur eigenständigen, wirtschaftlich verantwortlichen Einheit. MVZ sind die operative Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung – und damit der zentrale Steuerungsmechanismus im System. Sie entscheiden über: Patientenströme Leistungsverlagerung Erlösstruktur und letztlich über die Wirtschaftlichkeit des gesamten Verbunds Gleichzeitig verschärft sich das Spannungsfeld: Ambulantisierung vs. stationäre Vorhaltekosten Einheitli
20. Mai 2026
GKV-Gesundheitsreform: Warum Arztpraxen und MVZ jetzt strategisch handeln müssen
Die aktuellen Diskussionen um die geplanten Einsparungen im ambulanten Gesundheitswesen zeigen deutlicher denn je, dass sich Arztpraxen und MVZ in einer Phase tiefgreifender struktureller Veränderung befinden. Nach aktuellen Berechnungen droht ein erheblicher Anteil ambulanter Leistungen künftig nicht mehr vollständig refinanziert zu werden. Die Konsequenzen reichen weit über eine reine Honorardebatte hinaus. Tatsächlich geht es um die wirtschaftliche Stabilität ambulanter Versorgungsstrukturen und damit unmittelbar um die zukünftige Patientenversorgung. Bereits heute geraten viele Einrichtungen zunehmend unter Druck: steigende Personal- und Energiekosten, wachsender Dokumentationsaufwand, regulatorische Anforderungen sowie eine immer komplexere Patientenstruktur treffen auf begrenzte finanzielle Ressourcen. Gleichzeitig bleibt der politische Anspruch an schnelle Termine, Prävention und wohnortnahe Versorgung unverändert hoch. Vor diesem Hintergrund entsteht akuter Handlungsbedarf — ni
19. Mai 2026
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