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Das Krankenhaus-MVZ - Die Veränderungen im Rahmen der Ambulantisierung

 

Mit wachsendem Wettbewerb der Krankenhäuser untereinander, erlangt die fachärztliche Versorgung durch krankenhausbetriebene Medizinischen Versorgungszentren eine zunehmende Bedeutung.

Der ursprüngliche Gedanke der Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren zu gründen, hat sich unter den dynamischen Veränderungen des Gesundheitswesens verändert.

Dem Krankenhaus-MVZ fällt somit im Rahmen der Gesamtökonomie eine deutlich wachsende Bedeutung zu.

Einige Krankenhäuser beschäftigen sich bereits seit längerem mit der strategischen Planung zur vorteilhaften Vernetzung mit ambulanten Leistungserbringern, insbesondere mit der intersektoralen Vernetzung innerhalb der eigenen krankenhausbetriebenen MVZ, den internen ermächtigten Institutionen und ermächtigten Ärzte. Die strategische Planung der Krankenhäuser den ambulanten Versorgungsbereich neu auszurichten und zu erweitern erlangt, zudem mit dem Ausbau von ambulant zu erbringenden Leistungen, neue Bedeutung. Dieser Wandel wird durch verschiedene Faktoren angetrieben, darunter die Fortschritte der Medizintechnik, die Änderungen im Rahmen des Digitalgesetzes und

und dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten – kurz Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und den Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Zudem bringen die Ausweitung des AOP-Katalogs, die Neuaufnahme von Hybrid-DRGs, Änderungen in der ASV und auch die volatilen Anforderungen an die Notaufnahme der Kliniken neue Herausforderungen mit sich, die Patienten ökonomisch innerhalb der einzelnen Versorgungsbereichen der Krankenhäuser und krankenhausbetriebenen MVZ zu lenken und somit die Behandlung der Patienten und Berücksichtigung der ambulanten Abrechnung optimiert zu gestalten.

Dieser Wandel erfordert oft eine Anpassung der Infrastruktur, der Arbeitsabläufe und der Qualifikationen des Personals im MVZ bzw. des ambulanten Versorgungsbereichs, um den Anforderungen der ambulanten Versorgung gerecht zu werden und eine hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen.

Durch einen Zusammenschluss von Krankenhäusern und deren MVZ ergeben sich somit neue Chancen jedoch auch Herausforderungen.

 

Zum einen können die Kliniken von der Expertise und dem Know-how der MVZ profitieren, um ihre ambulante Versorgung zu stärken, auszubauen und ökonomisch zu verorten. Dies kann dazu beitragen, die Patientenversorgung zu verbessern, die Ressourcen optimal einzusetzen und somit eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherzustellen, um die Effizienz zu steigern.

Auf der anderen Seite können die MVZ von einer engeren Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern profitieren, indem sie Zugang zu spezialisierten medizinischen Einrichtungen und Ressourcen erhalten. Dies kann es den MVZ ermöglichen, ihr Leistungsangebot zu erweitern, um eine umfassendere Versorgung anzubieten.

Diese daraus resultierenden Anpassungen können verschiedene Bereiche betreffen:

  • Verbesserte Patientenversorgung durch einfacheren Zugang zu verschiedenen Fachbereichen und fokussierter Zusammenarbeit zwischen den ambulanten und stationären Versorgungsbereichen
  • Stärkere Positionierung am Markt und daraus resultierend Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Klinik
  • Implementierung neuer Technologien/Digitalisierungen unter Berücksichtigung u. a. des Digitalgesetzes und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz
  • Diversifikationsstrategie
  • Ökonomische Weiterentwicklung im Rahmen der Ambulantisierung
  • die Anpassung an die sich dynamisch verändernde gesetzliche Rahmenbedingungen oder die Entwicklung innovativer Behandlungsmethoden

 

Synergieeffekte durch Kooperation MVZ und Krankenhäusern können übergeordnete Unternehmensziele entstehen lassen, um den zunehmenden ökonomischen Herausforderungen gerecht zu werden und somit eine stabile Gesundheitsversorgung anbieten zu können.

Voraussetzung ist das gemeinsame Interesse von Seiten des ambulanten als auch stationären Leistungserbringer die Herausforderung der intersektoralen Vernetzung anzunehmen.

Leider fehlen auch an dieser Stelle oftmals die finanziellen und personellen Ressourcen für eine gezielte Umsetzung. Finanzielle Entlastungen der Krankenhäuser und des ambulanten Versorgungsbereiches sind dringend notwendig.

Aktuelles zum Digitalisierungsgesetz (DigiG)und Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)


Beide Gesetze werden demnächst in Kraft treten.

Ein wichtiges Element des Digitalisierungsgesetzes ist die Einführung der ePA. Als fakultatives Angebot war die ePA bereits seit 2021 wählbar. Ein Kernelement des DigiG ist das Opt-out-Verfahren. Hiermit muss der Patient der ePA aktiv widersprechen. Mit Hilfe des Opt-out-Verfahrens soll die ePA ab 2015 in das Rollout gebracht werden.


Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDG) ist ein Gesetz, das die Verwendung von Gesundheitsdaten regelt, um den Datenschutz zu gewährleisten und gleichzeitig die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Es soll sicherstellen, dass Gesundheitsdaten angemessen geschützt werden und nur zu legitimen Zwecken verwendet werden dürfen.

Das GDG legt fest, wie Gesundheitsdaten gesammelt, gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden dürfen. Es definiert auch die Bedingungen, unter denen Gesundheitsdaten für Forschungszwecke verwendet werden können, und stellt sicher, dass Patienten ihre Einwilligung zur Nutzung ihrer Daten geben müssen, es sei denn, es liegt eine rechtliche Grundlage für die Verarbeitung vor.

Zu den Hauptzielen des GDG gehören die Stärkung des Datenschutzes im Gesundheitswesen, die Förderung von Innovationen und Forschung sowie die Verbesserung der Qualität und Effizienz der Gesundheitsversorgung durch die Nutzung von Gesundheitsdaten auf sichere und verantwortungsvolle Weise.



ePA - Fragen und Antworten zum Digital-Gesetz

Dynamische Entwicklung und kontroverse Diskussionen entfachen zur Zeit....


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Entlastung der Notaufnahmen

Seit Monaten lösen sich die geplanten Reformen zur Entlastung der Notaufnahmen ab.


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Ökonomische Patientenlenkung im ambulanten Versorgungsbereich des Krankenhauses


Erneut durfte ich das interessante Thema in der letzten Woche referieren.

Herzlichen Dank für die lebhaften und konstruktiven Gespräche und Gedanken.

Die Diversität der ambulanten Versorgungsbereiche von Krankenhäusern bietet spannende Grundlagen, Potenziale zu analysieren, um eine bedarfs- und patientengerechte Versorgung durchzuführen. Die ökonomische Abbildung der Patientenversorgung im ambulanten Sektor des Krankenhauses kann somit ebenfalls überdacht und verbessert werden. Eine optimierte Patientenlenkung zeigt sich hier vorteilhaft.

Diskutiert wurden zudem innovative Versorgungsmodelle, die in Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten und auch einzelner Kassenärztlichen Vereinigungen denkbar sind und partiell bereits praktiziert werden.

Eine sektorenübergreifende Lösung, die beide Seiten zufriedenstellen würde, käme zudem der Patientenversorgung zugute, insbesondere der Hausärztemangel hinterlässt in einigen Regionen Spuren.


Mai 2023